Ausstellungsbedingungen Claus

  1. Anmeldung/Bewerbung
    Die Anmeldung/Bewerbung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung/Bewerbung erkennt der/die Aussteller/in diese Bedingungen als verbindlich für sich & alle von ihm/ihr während des Marktes Beschäftigten an. Alle gesetzlichen, Arbeits – & gewerberechtlichen Vorschriften sind vom/von der Aussteller/in einzuhalten.
  2. Zulassung
    Über die Zulassung des/der Aussteller/in entscheidet der Veranstalter. Mit der Zusage des Veranstalters ist der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter & dem/der Aussteller/in vollzogen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn z.B. ein Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist die komplette Standmiete fällig. Siehe dazu auch Punkt 6.
  3. Änderungen
    Muss der Markt infolge höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnungen, welche nicht auf schuldhaftem Handeln des Veranstalters beruhen, vor Veranstaltungstermin wieder abgesagt werden, oder einem zu hohen Risiko durch veränderte Umstände (Entscheidung des Veranstalters) geschlossen werden, werden 135,00 € netto zzgl. MwSt. für Werbung/Organisation einbehalten. Sollte der Markt am Veranstaltungswochenende selbst abgesagt werden müssen, sei es auf Grund von höherer Gewalt/Rechtlicher Notwendigkeit oder einem zu hohen Risiko durch veränderte Umstände, wird die Standgebühr in voller Höhe einbehalten, um alle entstanden Kosten & die Organisation im Voraus zu finanzieren. Diese Maßnahmen sind leider notwendig, um den Fortbestand der Märkte zu sichern. Eine Nicht-Teilnahme am Ausstellungstag seitens der Aussteller erfolgt nur nach Absprache mit dem Veranstalter.
  4. Rücktritt
    Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Sollte ein Rücktritt nach Absprache mit dem Veranstalter erfolgen, so ist die Standmiete trotzdem in voller Höhe zu leisten und kann NICHT zurückgezahlt werden.
  5. Untervermietung
    Der Verkauf für Dritte ist generell ausgeschlossen bzw. ausschließlich in Absprache mit dem Veranstalter möglich. Die Aufnahme jedes Mit Ausstellers ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Max. 1 Aussteller pro Stand – Minimum 4 m². Jeder weitere m² wird mit 78,75 € netto plus MwSt. berechnet. Ein Verkauf von Fremdprodukten ist genehmigungspflichtig und nur in Absprache mit dem Veranstalter möglich!
  6. Mieten und Kosten
    Die Standgebühr muss zum umseitig genannten Datum auf das angegebene Konto überwiesen werden. Sollte die Standmiete nicht fristgerecht auf dem Konto der Wisp GmbH eingegangen sein, wird euer Standplatz automatisch an einen anderen Aussteller weiter vergeben! Erst mit Eingang der Standgebühr ist euer Standplatz sicher.
  7. Aufbau
    Aufbauende ist spätestens 30 Minuten vor Marktbeginn. Die Standaufbauten müssen schwer entflammbar sein.
  8. Standbetreuung
    Der Stand muss während der gesamten Veranstaltung mit Personal besetzt sein.
  9. Abbau
    Kein Stand darf vor Beendigung des Marktes geräumt werden. Der Abbau hat innerhalb der angegebenen Abbauzeit zu erfolgen. (Sonntag ab 18.00). Für Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände haftet der/die Aussteller/in. Die Reinigung der Stände durch Aussteller/innen muss außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Die Ausstellungsfläche muss besenrein verlassen werden. Für die Entsorgung des Mülls ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die Müllentsorgung ist im Preis nicht enthalten. Ein vorzeitiger Abbau / Befahren des Geländes mit dem PKW vor Beendigung des Marktes ist nicht gestattet und wird mit einer Strafe von 250 € plus MwSt berechnet.
  10. Bewachung
    Die allgemeine Bewachung übernimmt der Veranstalter. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der/die Aussteller/ in selbst verantwortlich und haftet somit selber für seine Produkte. Das gilt auch für die Auf – und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.
  11. Haftung
    Die Wisp GmbH schließt ihre persönliche Haftung, sowie für ihre Erfüllungsgehilfen für alle Schäden wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen aus, wenn es sich nicht um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, für welche die Wisp GmbH im gesetzlichen Rahmen haftet. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten). Die Aussteller/innen haben eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorzuhalten und auf Anfrage nachzuweisen. Das Fehlen einer solchen Versicherung berechtigt den Veranstalter zur Kündigung.
  12. Änderungen
    Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
  13. Standgestaltung/Strom/Licht
    Für die Standgestaltung ist jede/r Aussteller/in selbst verantwortlich. Tische können gemietet werden, die restlichen Standaufbauten sind von den Ausstellenden selbst mitzubringen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Standaufbauten schwer entflammbar sind. Strom steht jedem Aussteller in einer max. Entfernung von 15 m zur Verfügung. (max. 300 Watt) geprüfte Verlängerungskabel oder 3er Stecker müssen selbst mitgebracht werden (mind. 15m Länge). Kabeltrommeln sind nur erlaubt, sofern sie komplett abgerollt werden (Wärmeentwicklung!!!) Baustrahler oder ähnliches sind nicht erlaubt.
  14. Pandemien oder andere Katastrophen
    Die Teilnahmebedingungen auf Grund von Pandemien oder anderen Katastrophen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, die zum Veranstaltungstermin gelten. Sollte von dieser Regelung seitens des Veranstalters abgewichen werden, wird dies mit den Aussteller*innen einvernehmlich geklärt.