Ausstellungsbedingungen
1. Anmeldung/Bewerbung
Die Anmeldung/ Bewerbung ist verbindlich. Mit der Bewerbung/Anmeldung erkennt der/die Aussteller/in diese Bedingungen als verbindlich für sich & alle von ihm/ihr während des Marktes Beschäftigten an. Alle gesetzlichen, Arbeits – & gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
2. Zulassung
Über die Zulassung des/der Aussteller/in entscheidet der Veranstalter. Mit der Anmeldung ist der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter & dem/der Aussteller/in vollzogen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Entlassung aus dem Vertrag vorzunehmen, wenn z.B. ein Zahlungsverzug besteht. In diesem Fall ist die komplette Standmiete fällig. Siehe dazu auch Punkt 6.
3. Änderungen
Muss der Markt infolge höherer Gewalt/auf behördliche Anordnungen oder einem zu hohen Risiko durch veränderte Umstände (Entscheidung des Veranstalters) vor dem Veranstaltungstag abgesagt werden, werden 125,00 € netto zzgl. MwSt. für Werbung/Organisation einbehalten. Diese Maßnahme ist leider notwendig, um den Fortbestand der Märkte zu sichern. Eine Nicht-Teilnahme am Ausstellungstag seitens der Aussteller erfolgt nur nach Absprache mit dem Veranstalter.
Sollte der Markt auf Grund von höherer Gewalt/Rechtlicher Notwendigkeit oder einem zu hohen Risiko durch veränderte Umstände am Veranstaltungstag selbst abgesagt werden müssen, oder früher beendet werden müssen, muss die Standgebühr leider komplett einbehalten werden.
4. Rücktritt
Ein Rücktritt aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Sollte ein Rücktritt nach Absprache mit dem Veranstalter, z.B. auf Grund von Krankheit erfolgen, so ist die Standmiete trotzdem in voller Höhe zu leisten und kann NICHT zurück gezahlt werden.
5. Fremdprodukte & Untervermietung
Der Verkauf für Dritte ist generell ausgeschlossen und ausschließlich in Absprache mit dem Veranstalter möglich. Die Aufnahme jedes Mit Ausstellers ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Max. 2 Aussteller pro Stand – Minimum 9 qm. Jeder weitere qm wird mit 45,00 € netto zzgl. MwSt. berechnet.
6. Mieten und Kosten
Die Standgebühr muss zum umseitig genannten Datum (Anmeldeschluss) auf das angegebene Konto überwiesen werden. Sollte die Standmiete nicht fristgerecht auf dem Konto der Wisp GmbH eingegangen sein, wird euer Standplatz automatisch an einen anderen Aussteller weiter vergeben! Erst mit Eingang der Standgebühr ist euer Standplatz sicher.
7. Aufbau
Aufbauende ist spätestens 1/2 Std. vor Marktbeginn. Aufbau und Sicherung des Pavillons muss vor dem eigentlichen Aufbau des Standes erfolgen!!!
Pflicht:
- wasserdichter, stabiler Pavillon (mit Seiten- & Rückwänden, einzuhängen bei starkem Wind)
- 4 Gewichte (keine Wasserflaschen etc.) jeweils MINDESTENS 15 kg am Pavillon befestigt
- reißfeste Schnur zum Abspannen des Pavillons Abspannen der Pavillons (sofern möglich)
- (Straßenschilder etc. nutzen ohne Stolperfallen zu produzieren.
Dies wird während des Aufbaus bis zu Beginn des Marktes extern kontrolliert und für unsere Kontrolle schriftlich festgehalten. Bei Nicht Einhaltung wird die Teilnahme verweigert (sofortiger Abbau). Darüber hinaus erfolgt ein dauerhafter Ausschluss von unseren Märkten GRETA & CLAUS! Die Standgebühr wird nicht zurückgezahlt!!! Tipp: wieder verwendbare Plastikplanen zur Abdeckung bei Regen & Plastikkisten zur Lagerung eurer Produkte (Regen kommt nicht nur von oben…)
Packt bitte einen Feuerlöscher ein, sofern ihr einen habt.
8. Standgestaltung/Strom/Licht
Für die Standgestaltung ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Stromzugänge (300 Watt) in einer Entfernung von 20 m können für 27,50 € netto zzgl. MwSt. hinzu gebucht werden. Für die Verkabelung muss der Aussteller selber sorgen, aus Sicherheitsgründen dürfen nur geprüfte Kabel für den Aussenbereich genutzt werden. Wenn Kabeltrommeln genutzt werden, müssen diese komplett abgerollt werden. Es dürfen keine Stolperfallen bei der Verkabelung entstehen. Sollte diese Pflicht verletzt werden und es kommen Besucher deshalb zu schaden, haftet der Aussteller.
9. Standbetreuung
Der Stand muss während der gesamten Veranstaltung mit Personal besetzt sein.
10. Abbau
Kein Stand darf vor Beendigung des Marktes geräumt werden. Der Abbau hat innerhalb der angegebenen Abbauzeit zu erfolgen. (Sonntag ab 20.00 Uhr). Für Beschädigungen auf dem Veranstaltungsgelände haftet der/die Aussteller/in. Die Reinigung der Stände durch Aussteller/innen muss außerhalb der Öffnungszeiten erfolgen. Die Ausstellungsfläche muss besenrein verlassen werden. Ein vorzeitiger Abbau / Befahren des Geländes mit dem PKW, während der Veranstaltung ist nicht gestattet und wird mit einer Strafe von 250,00 € netto zzgl. MwSt. berechnet. Darüber hinaus erfolgt ein dauerhafter Ausschluss von den Märkten GRETA & CLAUS!
11. Bewachung
Die allgemeine Bewachung übernimmt der Veranstalter ohne Haftung. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der/die Aussteller/ in selbst verantwortlich und haftet somit selber für seine Produkte. Das gilt auch für die Auf – und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.
12. Haftung
Die Wisp GmbH schließt ihre persönliche Haftung, sowie für ihre Erfüllungsgehilfen für alle Schäden wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen aus, wenn es sich nicht um Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, für welche wir im gesetzlichen Rahmen haften. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten). Die Aussteller haben eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Veranstaltung vorzuhalten und auf Anfrage nachzuweisen. Das Fehlen einer solchen Versicherung berechtigt den Veranstalter zur Kündigung.
13. Änderungen
Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung.
14. Pandemien und andere Katastrophen
Die Teilnahmebedingungen auf Grund von Corona/ anderer Pandemien oder Katastrophen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen, die zum Veranstaltungstermin gelten. Sollte von dieser Regelung seitens des Veranstalters abgewichen werden, wird dies mit den Aussteller*innen einvernehmlich geklärt.